In der Walliser Bergwelt sollen Touristen bald noch sicherer ihrem Hobby frönen können, dank einem kantonalen Gesetz, das Risikosportarten betrifft. Übrigens das erste in der Schweiz überhaupt.

Dieses Gesetz enthält Bestimmungen für Bergführer, Skilehrer und Anbieter von anderen risikoreichen Trendsportarten, unterm Strich alle gewerbsmäßigen Anbieter. Es soll so sichergestellt werden, das die Anbieter ihr Fach verstehen und wissen, wo Risiken entstehen können, und vor allem, wie man diese Risiken möglichst vermeidet, um dem Gast eine größtmögliche Sicherheit bieten zu können.

Das notwendige Paket besteht neben einer Bewilligungspflicht und ständigen Aus- und Weiterbildungen der mitarbeiter, welche einen gewissen Standard vorweisen müssen, auch eine Haftpflichtversicherung, die aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowieso ein Muss ist.

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