DAV-Versicherungsschutz

Bei dem Versicherungsschutz des DAV, den man als Mitglied genießen darf, gab es zum 1. Juli eine Reform:

"ELVIA fasst den bisherigen "ASS Grundschutz" und den "ASS Erweiterter Schutz" ab sofort zu einer Versicherungsleistung, dem Alpinen Sicherheits-Service, zusammen. Dieser umfassende Schutz während der Ausübung von Alpinsport kommt allen DAV-Mitgliedern automatisch aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer DAV-Sektion zugute und bietet künftig wieder weltweit umfassenden Versicherungsschutz.
Einzige Ausnahme: Bergsportliche Aktivitäten außerhalb Europas, die Bestandteil einer Pauschalreise sind, werden nicht versichert."

Eine weitere Reform betrifft den "DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz". Mehr Informationen dazu gibt es hier und hier.